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HEIZUNGSFÖRDERUNG 2026:

Wir INFORMieren sie über alle neuerungen

Jetzt bis zu 80 % Förderung sichern – für mehr Zukunft in Ihrem Zuhause

was jetzt für umweltfreundliche Heizsysteme gilt

Die NEUE KfW-Förderung 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förder-Bedingungen für klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe. Teilweise wurden Boni gestrichen, andere wurden neu gestaffelt – und so sind jetzt bis zu 80 % Zuschuss möglich.
 
Wir haben die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sie analysiert und in verständliche Sprache zusammengefasst. So erfahren Sie, was bleibt, was wegfällt und was sich 2027 wieder durch das neue Gesetz ändert – so erfahren Sie, mit welchen Förderungen Sie für Ihr Zuhause realistisch rechnen können.

Gut zu wissen: Schnell sein lohnt sich! Ab Februar 2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten schrittweise. Daher erhalten Sie noch bis 31.01.2027 die höchstmöglichen Fördersätze und profitieren so noch von bis zu 80 % Förderung.

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Das gilt seit dem 21. Juli 2026

Die Neuerungen der Förderbedingungen auf einen Blick
 

  • 80 % Gesamtförderung sind maximal möglich
  • 30 % Grundförderung für den Einbau einer umweltfreundlichen Heizung im Bestandsgebäude
  • Bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch bestimmter alter Heizungen wie min. 20 Jahre alten Gas- oder allen Öl-Heizungen
  • 40, 30, 10 % oder 0 % Einkommensbonus – je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
  • Familienzuschlag: Lebt min. 1 minderjähriges Kind im Haushalt, werden einmalig 10.000 € vom anzurechnenden Einkommen abgezogen

Diese Boni gibt es nicht mehr

  • Effizienzbonus (bisher 5 % für natürliche Kältemittel, Erdreich oder Grundwasser)
  • Emissionsminderungszuschlag (betraf bestimmte Biomasseheizungen)

Stand der Angaben und Fördersätze: August 2026.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Für das erste Quartal 2027 ist eine grundlegende Umstellung der Wärmepumpen-Grundförderung angekündigt. Die einzelnen Förderboni sind im weiteren Verlauf nochmal detailliert aufgeführt.

SO WERDEN UMWELTFREUNDLICHE HEIZSYSTEME VON DER KFW GEFÖRDERT:

Profitieren Sie vom maximalen Zuschuss von bis zu 80 %

Mit der richtigen Kombination aus Basisförderung und Zusatzboni können Sie sich bis zu 80 % Ihrer Investitionskosten zurückholen – und das staatlich gefördert. 

Wir von Cizek&Geiger beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer neuen Wärmepumpe und holen dabei für Sie das Maximum an Förderung raus.

Die neuen Förder-Bedingungen im Überblick:

Die 30 % bleiben 2026 bestehen! 

Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Die Förderung ist einkommensunabhängig und bildet die Basis, auf die alle weiteren Boni aufbauen.
 
Für das erste Quartal 2027 ist allerdings eine Umstellung angekündigt: Die Grundförderung für alle Wärmepumpen soll dann auf 15 % sinken. In Kombination mit dem kommenden Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen, die aus der EU stammen) können Sie wieder auf insgesamt 30 % Förderung kommen.

 Ja – und sie sinken zukünftig halbjährlich.

Entscheidend für die Förderung ist nicht Ihre Gesamtinvestition. Stattdessen bezieht sie sich auf einen gedeckelten Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
  • 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten
     

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle 6 Monate – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um je 750 Euro.

Noch 16 % – aber schnell sein lohnt sich!

Der Fördersatz liegt noch bis einschließlich Januar 2027 bei 16 %. Danach sinkt er jedes halbe Jahr um jeweils vier Prozentpunkte – zum 1. Februar und 1. August. Ab dem 1. August 2028 entfällt somit der Bonus vollständig.

Dieser Bonus belohnt also Ihren baldigen Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und -eigentümern vorbehalten, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher-, Biomassen- oder Gasheizung ersetzen. Bei der Biomassen- oder Gasheizung kommt es jedoch auf das Alter an – wenn sie mindestens 20 Jahre alte sind, ist der Austausch ebenfalls bonusberechtigt. Wichtig: Das alte Heizsystem muss komplett gegen die neue, umweltfreundliche Heizung ausgetauscht – und darf somit nicht nur das alte Heizsystem ergänzen. 

Gestaffelt bis zu 40 %. Außerdem neu: der Familienzuschlag.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Entscheidend dafür ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus Ihrem Steuerbescheid:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro


Es gilt also: Wer weniger Einkommen hat, erhält mehr Förderung.
Gut zu wissen: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden mit dem neuen Heizungsgesetz einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen.
Familien rutschen dadurch oft eine Stufe nach oben und können so einen höheren Bonus erhalten.

Seit Juli 2026 liegt sie bei neuerdings 80 %!

Grundförderung und Boni addieren sich, sind aber bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – bzw. mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – erhalten dann bis zu 80 % Förderung.

Angekündigt für 2027 mit 15 % Förderung.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll ie Grundförderung für alle umweltfreundliche Heizungen (z.B. die Wärmepumpe) von 30 % auf 15 % sinken. Aber: Im Gegenzug ist dafür ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union vorgesehen – für diese Geräte bliebe es damit in Summe bei 30 %.
 
Wichtig zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung und die nötigen Herkunftsnachweise sind noch nicht genau beschrieben. Wer eine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des konkreten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind derzeit ggf. nicht vollends belastbar.

Das Entscheidende: 2026 erhalten Sie aber noch regulär die 30 % Grundförderung – unabhängig von dem Ursprung der Wärmepumpe. 

Die 30 % bleiben 2026 bestehen! 

Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung in einem Bestandsgebäude erhalten Sie weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten als Grundförderung. Die Förderung ist einkommensunabhängig und bildet die Basis, auf die alle weiteren Boni aufbauen.
 
Für das erste Quartal 2027 ist allerdings eine Umstellung angekündigt: Die Grundförderung für alle Wärmepumpen soll dann auf 15 % sinken. In Kombination mit dem kommenden Wertschöpfungsbonus (15 % Förderung für Wärmepumpen, die aus der EU stammen) können Sie wieder auf insgesamt 30 % Förderung kommen.

 Ja – und sie sinken zukünftig halbjährlich.

Entscheidend für die Förderung ist nicht Ihre Gesamtinvestition. Stattdessen bezieht sie sich auf einen gedeckelten Betrag. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste
  • 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten
     

Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle 6 Monate – jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um je 750 Euro.

Noch 16 % – aber schnell sein lohnt sich!

Der Fördersatz liegt noch bis einschließlich Januar 2027 bei 16 %. Danach sinkt er jedes halbe Jahr um jeweils vier Prozentpunkte – zum 1. Februar und 1. August. Ab dem 1. August 2028 entfällt somit der Bonus vollständig.

Dieser Bonus belohnt also Ihren baldigen Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem wie eine Wärmepumpe. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und -eigentümern vorbehalten, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher-, Biomassen- oder Gasheizung ersetzen. Bei der Biomassen- oder Gasheizung kommt es jedoch auf das Alter an – wenn sie mindestens 20 Jahre alte sind, ist der Austausch ebenfalls bonusberechtigt. Wichtig: Das alte Heizsystem muss komplett gegen die neue, umweltfreundliche Heizung ausgetauscht – und darf somit nicht nur das alte Heizsystem ergänzen. 

Gestaffelt bis zu 40 %. Außerdem neu: der Familienzuschlag.

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. Entscheidend dafür ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen aus Ihrem Steuerbescheid:

  • 40 % bei einem Einkommen bis 30.000 Euro
  • 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 Euro
  • 10 % bei einem Einkommen bis 50.000 Euro


Es gilt also: Wer weniger Einkommen hat, erhält mehr Förderung.
Gut zu wissen: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden mit dem neuen Heizungsgesetz einmalig 10.000 Euro vom anzurechnenden Einkommen abgezogen.
Familien rutschen dadurch oft eine Stufe nach oben und können so einen höheren Bonus erhalten.

Seit Juli 2026 liegt sie bei neuerdings 80 %!

Grundförderung und Boni addieren sich, sind aber bei 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro – bzw. mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro – erhalten dann bis zu 80 % Förderung.

Angekündigt für 2027 mit 15 % Förderung.

Ab dem ersten Quartal 2027 soll ie Grundförderung für alle umweltfreundliche Heizungen (z.B. die Wärmepumpe) von 30 % auf 15 % sinken. Aber: Im Gegenzug ist dafür ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union vorgesehen – für diese Geräte bliebe es damit in Summe bei 30 %.
 
Wichtig zur Einordnung: Die genauen Voraussetzungen, die Ausgestaltung und die nötigen Herkunftsnachweise sind noch nicht genau beschrieben. Wer eine Anlage für 2027 plant, sollte die Förderfähigkeit des konkreten Geräts zum Zeitpunkt der Antragstellung erneut prüfen lassen. Pauschale Zusagen einzelner Anbieter, ein bestimmtes Fabrikat sei „sicher" bonusberechtigt, sind derzeit ggf. nicht vollends belastbar.

Das Entscheidende: 2026 erhalten Sie aber noch regulär die 30 % Grundförderung – unabhängig von dem Ursprung der Wärmepumpe. 

Wie Sieht die berechnung ihrer förderung aus? 

wir zeigen es ihnen anhand von zwei beispielen

Beispiel 1

  • Selbstnutzende Wohneigentümer mit Einfamilienhaus
  • Kein Einkommensbonus, da das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei 70.000 € liegt.
  • Bisher Ölheizung – Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Investition: 30.000 Euro. Davon sind maximal 28.000 Euro förderfähig.

Es greifen 30 % Grundförderung und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 %.

Zuschuss: 12.880 Euro. Eigenanteil: 17.120 Euro.

Beispiel 2

  • Selbstnutzende Wohneigentümer mit Einfamilienhaus
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt bei 28.000 Euro, deshalb greift der Einkommensbonus von 40 %.
  • 25 Jahre alte Gasheizung
  • Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Investition: 30.000 Euro. Davon sind maximal 28.000 Euro förderfähig.

Rechnerisch ergeben sich 86 % (30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 40 % Einkommensbonus) – die Förderung ist hier auf 80 % gedeckelt.

Zuschuss: 22.400 Euro. Eigenanteil: 7.600 Euro.

Fragen zur Förderung? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

 

Beide Beispielrechnungen fungieren als Orientierung und basieren auf dem Förderstand von August 2026. Die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW auf Grundlage der jeweils geltenden Förderbedingungen und den von Ihnen eingereichten Unterlagen festgelegt.

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Jetzt noch von den höchsten Fördersätzen profitieren

Ab 2027 werden wichtige Förderbestandteile schrittweise reduziert – wer früher plant, kann sich daher bessere Förderbedingungen sichern. Die neuen KfW-Förderbedingungen gelten also nicht unbefristet, sondern sinken halbjährlich oder laufen zu einem gewissen Zeitpunkt aus. 

Daher sollten Sie diese drei Punkte bei Ihrer Heizungssanierung berücksichtigen:

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Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % wird halbjährlich runtergestuft

Bis Ende Januar 2027 liegt er bei 16 %, danach sinkt er schrittweise um 4 % – jeweils zum 1. Februar und 1. August – und läuft im August 2028 aus. Wer den Heizungstausch also in den nächsten Monaten angeht, kann den Bonus noch in voller Höhe nutzen.

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Der Förderhöchstbetrag verringert sich ebenfalls halbjährlich.

Ab dem 01.02.2027 sinkt er jedes halbe Jahr um jeweils 750 Euro für die erste Wohneinheit. Die Förderhöchstbeträge für die zweite bis sechste von 15.000 € je Wohneinheit bzw. für die siebte und jede weitere Wohneinheit von 8.000 € je Wohneinheit bleiben davon jedoch unberührt.

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Gute Planung ist wichtig. Planen Sie genügend Zeit ein.

Zwischen dem ersten Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort, der Angebotserstellung, der Bestätigung zum Antrag sowie anschließender KfW-Zusage vergehen meist mehrere Wochen, denn erst danach darf der Auftrag erteilt werden. Wenn Sie einen bestimmten Stichtag im Blick haben, rechnen Sie diesen Vorlauf am besten mit ein – gerade hinsichtlich der Änderungen der Förderbedingungen. 

Unsere Empfehlung: Planen Sie deshalb Ihre Heizungssanierung am besten noch in diesem Jahr.

Welche klimafreundlichen Heizungen werden von der KfW gefördert?
 
Die KfW fördert unter anderem den Einbau von Wärmepumpen – aber auch von anderen Heizsystemen. Im Rahmen der Heizungsförderung können daher in Bestandsgebäuden verschiedene klimafreundliche Heizsysteme sowie die Anschlüsse an Wärmenetze bezuschusst werden – sofern dafür die jeweiligen technischen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

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Wärmepumpen

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Solarthermie

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Biomasseheizungen

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Brennstoffzellenheizungen

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Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze

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Wasserstofffähige Heizungen

Tipp vom uns als Meisterbetrieb: so gibt’s am meisten Geld zurück

Mehr Zuschuss durch clevere Kombination

Die Boni sind miteinander kombinierbar – wer also z. B. einkommensberechtigt ist und gleichzeitig frühzeitig modernisiert, kann auf die maximale Fördersumme kommen. Unsere Experten von Cizek & Geiger helfen Ihnen dabei, die beste Kombination zu ermitteln – individuell, transparent und mit 14 Jahren Erfahrung. 

 
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Noch Fragen rund um die Förderung oder zum passenden heizsystem?

Unsere Experten von Cizek & Geiger sind für Sie da – persönlich, kompetent und mit dem Blick auf Ihre persönlichen Anforderungen.

Mit 14 Jahren Erfahrung in der Heizungstechnik entwickeln wir passgenaue Lösungen, die zu Ihrem Zuhause und Ihren Ansprüchen passen. Bei einem Termin vor Ort prüfen wir alle Gegebenheiten und beraten Sie umfassend zu Technik, Umsetzungsmöglichkeiten und Förderhöhe.

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